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UVV-Prüfung nach DGUV500

Die UVV-Prüfung für Ladebordwände ist für gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens jährlich verpflichtend (nach DGUV Vorschrift 100-500), um Sicherheit zu gewährleisten

Die UVV-Prüfung für Ladebordwände ist für gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens jährlich verpflichtend (nach DGUV Vorschrift 100-500), um Sicherheit zu gewährleisten


Ladebordwände gehören zur Grundausstattung vieler Nutzfahrzeuge und erleichtern den Warenumschlag erheblich. Doch mit ihrer Nutzung gehen auch erhebliche Sicherheitsrisiken einher, die durch entsprechende Vorschriften und Prüfungen minimiert werden müssen. Die BG Vorschrift Ladebordwand bildet dabei das rechtliche Fundament für den sicheren Betrieb dieser hydraulischen Hebeeinrichtungen.

Diese Unfallverhütungsvorschriften sind nicht nur theoretische Regelwerke, sondern praktische Leitlinien, die Leben retten können. Verstöße gegen diese Bestimmungen führen nicht nur zu rechtlichen Konsequenzen, sondern gefährden auch die Sicherheit von Mitarbeitern und anderen Verkehrsteilnehmern. Unternehmen, die Fahrzeuge mit Ladebordwänden betreiben, müssen sich daher umfassend über ihre Pflichten informieren und diese konsequent umsetzen.

Wir prüfen für Ihre Sicherheit!

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